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Versicherungsbestätigungskarte

Für die Zulassung eines Autos ist eine so genannte Deckungskarte (Versicherungsbestätigungskarte) zwingend erforderlich. Die Zulassungsstelle verlangt diese bei der Anmeldung als Nachweis, ob eine Versicherung vorliegt.
Ohne eine gültige Deckungskarte wird Ihr Auto nicht zugelassen.

Bis Ende 2002 hieß dies Versicherungsbestätigungskarte auch Doppelkarte, da die Zulassungsstelle eine Kopie (Durchschrift) an den Versicherer sendete. Da dies jetzt online per Datenleitung gemacht wird, ist das nicht mehr erforderlich.

Mit dieser Versicherungs-Bestätigung wird eine vorläufige Deckung für die Autoversicherung erteilt. Auch andere Versicherungsarten wie Vollkasko und Teilskasko können mit eingetragen werden. Das wird jedoch beim jeweiligen Unternehmen unterschiedlich gehandhabt.

Sollten Sie Ihre bestehende Versicherung künden und eine neue Versicherung abschließen, erfolgt diese Mitteilung an die Zulassungsstelle vom Versicherer und Sie müssen sich um nichts kümmern.

Nur bei einer neuen Zulassung eines Fahrzeuges müssen Sie sich selbst diese Karte von ihrer Versicherungsgesellschaft ausstellen lassen und diese bei der Zulassung vorlegen.
Es ist üblich, dass die Versicherungsunternehmen bei bestehenden Autoversicherungen eine Deckungskarte den Unterlagen beifügen. Diese können Sie dann bei einem Fahrzeug-Wechsel gleich nutzen.

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